Der Werkvertrag gehört zu den gebräuchlichsten Vertragstypen im Bereich der Fremdvergabe. Dieser Vertragstypus birgt falsch eingesetzt jedoch einige nicht zu unterschätzende Risiken:
- Einklagungen durch Fremdarbeitskräfte
- Auszahlung der Gehaltsdifferenz zwischen Werkvertragsmitarbeiter und Festangestelltem
- Erhebliche Nachzahlungen an die Sozialversicherung
- Imageschäden durch mediale Beachtung bzw. gerichtliche Auseinandersetzungen
- Je nach Schwere: Klassifizierung als Ordnungswidrigkeit, bis hin zur Straftat
- Persönliche Haftung der Entscheidungsträger
Wir bieten Ihnen einen analytischen Beratungsansatz, um Sie gegen diese Risiken abzusichern.
Dabei arbeiten wir eng mit unserem juristischen Partner zusammen, um Ihnen effiziente und gleichzeitig rechtssichere Werkverträge garantieren zu können!
Für von uns geprüfte bzw. gestaltete Werkverträge bieten wir Rechtssicherheit im Rahmen der geltenden Rechtsprechung.